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Ingenieursarbeiten
In vielen Fällen fordert das Landesbaurecht eine statische Berechnung
oder eine Zustimmung im Einzelfall.
Im Regelfall sind diese Leistungen durch den Bauherren zu stellen. Die
Nichtbeachtung bauaufsichtlicher Vorschriften kann nachträglich
zu erheblichen Mehrkosten führen.
Statische Berechnungen:
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vorbemessung und Erstellung von statischen Berechnungen nach DIN 18800 Teil 1 und DIN EN 1993.
Da die Statiken im eigenen Hause aufgestellt
werden, ist eine besonders wirtschaftliche Lösung für den Kunden möglich.
Zeitraubender Koordinationsaufwand zwischen Planern und ausführender
Firma, entfällt für den Kunden.
Ärger bei der Abnahme, wenn die Ausführung
von den Vorgaben des Statikers abweicht bleibt Ihnen bei uns erspart.
Konstruktionszeichnung:
Unsere Gewerke werden durchgehend
mit CAD – Programmen konstruiert.
Sie erhalten vor Produktionsbeginn
eine Genehmigungszeichnung, worin alle notwendigen Vorschriften eingearbeitet
werden.
Für komplizierte Konstruktionen, finden wir mithilfe unseres 3D – CAD – Programms
Lösungen.
Schweißnaht- Verbindungen, und Berechnungen
Für Stahlbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich sind wir zertifiziert bis EXC 4 (ehemals großer Schweißeignungsnachweis mit Erweiterung für Dynamik). Ein Schweißfachingenieur und
ein Schweißfachmann sichern die Qualität der Schweißverbindungen.
Zustimmung im Einzelfall:
Zustimmungen im Einzelfall
können wir preisgünstig für
Sie koordinieren. Durch unsere Erfahrung, vermeiden Sie den Aufwand einer
Koordination zwischen Behörden, Planern und ausführender Firma.
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