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Ingenieursarbeiten

In vielen Fällen fordert das Landesbaurecht eine statische Berechnung oder eine Zustimmung im Einzelfall.

Im Regelfall sind diese Leistungen durch den Bauherren zu stellen. Die Nichtbeachtung bauaufsichtlicher Vorschriften kann nachträglich zu erheblichen Mehrkosten führen.

Statische Berechnungen:
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vorbemessung und Erstellung von statischen Berechnungen nach DIN 18800 Teil 1 und DIN EN 1993.
Da die Statiken im eigenen Hause aufgestellt werden, ist eine besonders wirtschaftliche Lösung für den Kunden möglich.
Zeitraubender Koordinationsaufwand zwischen Planern und ausführender Firma, entfällt für den Kunden.
Ärger bei der Abnahme, wenn die Ausführung von den Vorgaben des Statikers abweicht bleibt Ihnen bei uns erspart.

Konstruktionszeichnung:
Unsere Gewerke werden durchgehend mit CAD – Programmen konstruiert.
Sie erhalten vor Produktionsbeginn eine Genehmigungszeichnung, worin alle notwendigen Vorschriften eingearbeitet werden.
Für komplizierte Konstruktionen, finden wir mithilfe unseres 3D – CAD – Programms Lösungen.

Schweißnaht- Verbindungen, und Berechnungen

Für Stahlbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich sind wir zertifiziert bis EXC 4 (ehemals großer Schweißeignungsnachweis mit Erweiterung für Dynamik). Ein Schweißfachingenieur und ein Schweißfachmann sichern die Qualität der Schweißverbindungen.

Zustimmung im Einzelfall:
Zustimmungen im Einzelfall können wir preisgünstig für Sie koordinieren. Durch unsere Erfahrung, vermeiden Sie den Aufwand einer Koordination zwischen Behörden, Planern und ausführender Firma.